Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertreten alle Beteiligten der Musik- und Veranstaltungsbranche bei rechtlichen Fragen zu
- Produktion, Auswertung, Vermarktung und Lizensierung von Musik
- Veranstaltung von Konzerten, Events und Festivals
Insbesondere prüfen, verhandeln und gestalten wir:
- Verträge für und mit Künstlern, Produzenten, Musikverlagen, Agenturen, Veranstaltern, Managern und Labels
- Vereinbarungen zur Gründung eines Labels oder Verlags
- Verträge mit Dienstleistern und Versicherungen
- Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften, z. B. der GEMA
Für den Erfolg von Musikgeschäften und Veranstaltungen zählt vor allem das Verständnis der Musikszene und der branchenspezifischen Besonderheiten. Die verschiedenen Interessen lassen sich nur mit außerordentlichem Verhandlungsgeschick und Fachwissen durchsetzen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Musik-, Presse- und Urhebervertragsrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Als Musikanwälte an Ihrer Seite – kompetent und erfolgreich
Ein Musikvertrag kann über die gesamte Zukunft eines Musikschaffenden oder Verwerters entscheiden. Die Vertragsgestaltung und Prüfung der Ansprüche gehören daher in erfahrene und kompetente Hände. Als Experten für Musikrecht sind wir Ihre persönlichen Ansprechpartner bei allen auftretenden Rechtsfragen.
Im Erstgespräch machen wir uns ein Bild von Ihrer musikrechtlichen Interessenlage und erläutern Ihre Möglichkeiten. Für Ihren Erfolg in der Musikbranche stehen wir jederzeit an Ihrer Seite – von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Beste Beratung durch erfahrenen Fachanwalt
Manfred Schwabe ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Rechtsanwalt für Musikrecht deutschlandweit tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Viola Gaubatz hat er mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche musikrechtliche Projekte erfolgreich begleitet und An-sprüche in gerichtlichen Verfahren durchgesetzt.